
Devisengewinn/-verlust - Übersicht, Erfassung, Beispiel
Kursgewinn.
Kursgewinne und -verluste sind erfolgswirksame Transaktionen aufgrund von Transaktionen in Fremdwährung (Lieferantenschulden, Kundenforderungen, Darlehen, Kreditaufnahmen). Somit führt die festgestellte Lücke zwischen den Anfangs- und Endkosten zu einem Anstieg oder Verlust des Wechselkurses.
1. Währungsverlust.
Ein Währungsverlust ist die Differenz zwischen dem Kauf- oder Verkaufspreis und dem Schlusskurs einer Währung, die sich negativ auf den Gewinn eines Unternehmens auswirkt.
Um den Währungsverlust besser zu verstehen, betrachten wir folgendes Beispiel: Ein Unternehmen kauft Waren von einem US-Lieferanten. 01.09.N Sie kauft Waren im Wert von 1.000 $. 31.12.N macht sie die Berechnungen.
Der EUR/USD-Kurs per 01.09.N beträgt 1 USD = 1 EUR, der EUR/USD-Kurs per 31.12.N beträgt 1 USD = 1,2 EUR.
Stand 01.09/n. e. Der Kaufpreis des Artikels beträgt 1.000 Euro (1.000 US-Dollar * 1).
Zum 31.12.N beträgt der Wert der Schuld zum Zeitpunkt der Zahlung an den US-Lieferanten 1.200 Euro (1.000 US-Dollar * 1,2).
Da die Zahlung den Kaufpreis übersteigt, entsteht dem Unternehmen ein Kursverlust von 200 Euro (Zahlung 31.12./N – Kaufpreis 01.09./N, 1200 Euro – 1000 Euro).
2. Wechselkursgewinn.
Der Kursgewinn ist die Differenz zwischen dem Kauf- oder Verkaufspreis und dem Schlusskurs einer Währung, die sich positiv auf den Gewinn des Unternehmens auswirkt.
Um Wechselkursgewinne besser zu verstehen, betrachten Sie das folgende Beispiel: Ein Unternehmen kauft Waren von einem japanischen Lieferanten. 01.10 / p. n. e. Sie kauft Waren für 2000 Yen. 31.12.N macht sie die Berechnungen.
Der EUR/JPY-Wechselkurs am 01.10.N beträgt 1 Yen = 1,5 Euro. Der EUR/JPY-Wechselkurs per 01.12.N beträgt 1 Yen = 1,2 Euro.
Stand 10.01. n. e. Der Kaufpreis des Artikels beträgt 3.000 Euro (2.000 Yen * 1,5)
Am 01.12.N zum Zeitpunkt der Zahlung an den japanischen Lieferanten beträgt der Wert der Schuld 2.400 Euro (2.000 Yen * 1,2).
Da die Zahlung niedriger als der Kaufpreis ist, erzielt das Unternehmen einen Marktgewinn von 600 EUR (Kaufpreis 01.10.N - Zahlung 01.12.N, 3000 EUR - 2400 EUR).
Sie können die folgenden Prinzipien befolgen:
- Bei Wareneinkäufen (Wareneinkäufe, Dienstleistungen, Anlagevermögen etc.) in Fremdwährung gilt als Umrechnungskurs der Kurs am Buchungstag (Kauf- bzw. Rechnungsstellungsdatum).
- Bei Übertragung von Waren (Warenverkauf, Verkauf von Dienstleistungen etc.) in Fremdwährung wird als Umrechnungskurs der Kurs am Buchungstag (Verkaufs- bzw. Rechnungsstellungsdatum) verwendet.
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